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Sirenensignale im Freistaat Sachsen und allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen

 

 

1. Signalprobe: 

1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr)

 

2. Feueralarm: 

3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause

 
  

3. Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten! 

6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause (1 Minute Heulton)
 

Verhaltensregeln:

  • Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
  • Informieren Sie sich über die Warn-Apps z. B. NINA, BIWAPP etc.
  • Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
  • Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
  • Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
  • Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben
  • Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
  

4. Entwarnung – Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!

1 Dauerton von einer Minute

  


Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen (*.pdf, 0,21 MB) Datei ist nicht barrierefrei.
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