Bürgerinfos > Sirenensignale
Sirenensignale im Freistaat Sachsen und allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen |
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1. Signalprobe: 1 Ton von 12 Sekunden Dauer (immer mittwochs 15:00 Uhr) |
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2. Feueralarm: 3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause |
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3. Warnung vor einer Gefahr – Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten! 6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause (1 Minute Heulton) Verhaltensregeln:
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4. Entwarnung – Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich! 1 Dauerton von einer Minute |
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Merkblatt über die Sirenensignale im Freistaat Sachsen und über allgemeine Verhaltensregeln bei Auslösung von Sirenensignalen (*.pdf, 0,21 MB) Datei ist nicht barrierefrei.