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Gefahr beim Betreten von Eisflächen

Eisige Temperaturen locken im Winter so manchen Bürger aber auch Kinder auf zugefrorene Teiche und Gewässer. Doch das birgt Gefahren. Generell sollten die Verbotsschilder beachtet werden! Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, besondere Vorsicht walten zu lassen. Besondere Vorsicht ist geboten an Brückenpfeilern, Schilf und ähnlichen Objekten, die das Eis durchbrechen.
Sehr gefährdet sind Kinder. Leicht überschätzen sie die Eisstärke. Auch wenn in Ufernähe das Eis fest erscheint, kann das ein paar Meter weiter schon anders aussehen. Bricht das Eis weg, fällt man unweigerlich in das Wasser. Die Folge ist eine lebensgefährliche Unterkühlung. Bereits nach 2 Minuten haben Kinder kaum noch eine Überlebenschance.
Erwachsene sollten mit gutem Beispiel voran gehen.
Eltern müssen ihre Kinder auf die tödliche Gefahr hinweisen!

Bitte beachten Sie folgende Regeln:
  • Betreten von nicht freigegebenen Eisflächen ist verboten! - Lebensgefahr!
  • Menschenansammlungen wie beim Schlittschuhlaufen sind lebensgefährlich - Überlastung!
  • Halten Sie sich niemals alleine auf freigegebenen Eisflächen auf!
  • Verlassen Sie sofort das Eis wenn es knistert oder knackt.
  • Betreten von Eisflächen die dunkle Flächen oder Risse aufweisen ist lebensgefährlich! Wasserflecken und Verfärbungen können Hinweise auf brüchige Stellen sein.
  • Gehen Sie nie auf Eisflächen von fließenden Gewässern.
Wenn man einzubrechen droht:
  • langsam flach auf das Eis legen und vorsichtig auf dem gleichen Weg zurück zum Ufer bewegen
  • nicht mit Knie oder Ellenbogen zuerst
  • um das Gewicht zu verteilen, andere mit einem Brett, einer Leiter oder einem umgedrehten Schlitten retten
  • nach der Rettung einen Notarzt rufen, eine Unterkühlung kann lebensbedrohlich sein
  • nach Möglichkeit, den Geretteten mit Decken und trockenen Kleidern wieder aufwärmen und ihn in einen beheizten Raum bringen
  • mit heißen, zuckerhaltigen Getränken versorgen, auf keinen Fall mit Alkohol.